Montag, 25. September 2023

Thema Alternative Kernenergie

 Die inzwischen abgeschalteten AKWs waren zwar technisch auf höchstem Stand wie es für Deutschland üblich war, es wurden die bisherigen Technologien angewandt.

Neue AKW der 4. Generation funktionieren mit dem Dual-Fluid Reaktor.
https://www.energieinfo.de/eglossar/dual-fluid-reaktor

Dazu noch ein YOUTUBE-Video
https://youtu.be/aRkNChZ2puo

 

Montag, 18. September 2023

Thema Fundamente

 Fundamente oder Fuß der Windindustrieanlage bestehen aus großen Mengen Stahl und noch größeren Mengen an Beton (Sand, Kies, Zement)

Sand und Kies sollen jetzt zusätzlich besteuert werden, da dieses Material immer seltener wird, die benötigten Mengen sogar noch steigen.

Was es bedeutet ein großes Windrad wie dieses in Wilstermarsch, Schleswig-Holstein, aufzustellen schilderte der NDR:
«"Die oberste Bodenschicht besteht aus VIER METER TORF, die haben wir komplett ausgehoben“, erzählt Philipp Stelljes. Dann folgen noch einmal ZEHN METER KLEI, ein sehr weicher, wasserhaltiger Boden. Das Wasser haben die Techniker ausgepumpt. Dann haben sie Tausende Tonnen Schotter und Sand verlegt, um auf diesem Untergrund zu bauen.»

Rückbau bei Windanlagen, NDR, Panorama3
https://www.youtube.com/watch?v=v6nPLLLUFmQ

 1600t Beton für eine Windanlage
https://max-boegl.de/news/1600-tonnen-beton-fuer-eine-windenergieanlage

 

Beispiele aus Genehmigungsanträgen:
Vestas V 126 3,3MW    1690t Beton

Vestas V 136-4,2 MW

Vestas V 150-4,2 MW  1500t Beton,  130t Stahl

Vestas V 150-5,6 MW

Vestas V 162-5,6 MW

Vestas V 162-6,2 MW

Vestas V 172-7,2 MW

Nordex TS105    1280t Beton  180t Stahl

Nordex TS125     1600t Beton  360t Stahl

Nordex TCS164  1650t Beton   250t Stahl

Nordex N 149 1500t Beton, 130t Stahl

Enercon E125 7,5MW  3500 t Beton


 aus Tichys Einblick 25.12.2923 :

3. Rückbau-Pflicht (§ 35, Absatz 1, Ziffer 5 und Absatz 5, Satz 2 BauGB)
Der Betreiber der WKA ist nach „dauerhafter Beendigung der Nutzung“, also in der Regel nach 20 Jahren (außerplanmäßig eben auch bei einer Beendigung des Betriebs nach Aufhebung des EEG) verpflichtet, die Anlage zurückzubauen und die Bodenversiegelungen zu beseitigen. Das bedeutet, dass die Anlage komplett abgebaut und gesetzeskonform entsorgt werden muss. Darüber hinaus ist das gesamte Fundament (nicht nur ein Teil davon), die Kabel und Trafostationen sowie die Zuwegungen und alle anderen Bodenversiegelungen zu beseitigen. Das Grundstück ist in den Originalzustand wie vor der Nutzung durch die WKA zurückzuversetzen. Das bedeutet auch, dass bei der Beseitigung von Bodenversiegelungen nur Original-Waldboden und nicht gewöhnlicher Humus in die ausgekofferten rückgebauten Zuwegungen usw. eingebracht werden darf, da sich Waldboden mikrobiologisch deutlich von Ackerboden und sonstigem Humus unterscheidet.

4. Der Grundstückseigentümer haftet gesetzlich als „Zustandsstörer“ unbeschränkt für die Kosten des Rückbaus einer Windkraftanlage und der Beseitigung von Bodenversiegelungen, wenn der Pächter (= Betreiber der WKA) seines Grundstücks ausfällt. Der Eigentümer hat dann auf eigene Kosten den Rückbau durchzuführen.
Bodenversiegelungen beeinträchtigen die Trinkwasserversorgung. Sie stellen deshalb juristisch eine sogenannte „Störung“ dar, die beseitigt werden muss. Mit der Insolvenz der Betreibergesellschaft tritt eine „Zustandsstörung“ des Grundstücks ein, da die gesetzliche Rückbauverpflichtung nach BauGB wegen der Insolvenz nicht mehr greift. Für die Kosten der Beseitigung der Zustandsstörung haftet der Grundstückseigentümer jetzt allein und unbegrenzt für die Rückbaukosten abzüglich der völlig inadäquaten geringen Sicherheitsleistung (= meist Bankbürgschaft).


Bürgerinitiativen BI und betroffene Orte

   33175 Bad Lippspringe https://www.radiolippe.de/nachrichten/lippe/detailansicht/ovg-nrw-entscheidet-ueber-13-windraeder-auf-der-gausekoet...