Unter 2H (Bayern 10H) ist der Abstand zur nächsten Anwohnerbebauung (Hausecke) zu verstehen wobei die 2 für 2malige Höhe der Windindustrieanlage incl. Flügelspitze ist.
Eine aktuelle Windindustrieanlage von 5,5MW hat eine Gesamthöhe von ca. 240m, also ist der Abstand bis zum Mastfuß 480m.
Dieser Abstand verringert sich aber noch durch eine Flügellänge von 120m auf 360m wenn die Flügelspitze zum Haus zeigt.
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Montag, 6. Februar 2023
Was heisst 2H-Regelung
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