Sonntag, 3. Dezember 2023

Bisphenol-A

 

Bundesinstitut für Risikobewertung zur Einstufung von  Bisphenol-A vom 21.04.23

Zitat(Auszug):
"...in die Kategorie 1B eingestuft. Deshalb und wegen seiner Eigenschaften als endokriner Disruptor für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt wurde Bisphenol A nach dem europäischen Chemikalienrecht als besonders besorgniserregende Substanz (Substance of Very High Concern, SVHC) identifiziert. Als endokrine Disruptoren werden Stoffe bezeichnet, die mittels Wirkungen auf das Hormonsystem gesundheitsschädigende Effekte hervorrufen"

Bisphenol A kommt bekanntlich im Epoxidharz von Windrotoren vor und wird über die unvermeidbare Oberflächenerosion des in 200/250m aggressiven Wetters in grossen Mengen über die Mikropartikel in die Umgebung kontaminiert und über die Jahrzehnte solchen Betriebs im Erdboden und Grundwasser signifikant angereichert und wird so unvermeidlich zu einer zeitlich wachsenden Gesundheitsgefahr.

Die Gerichte verharmlosen das Bisphenol A bisher immer noch als eine "Allerweltschemikalie". Die aktuelle Bewertung der Gesellschaft für Risikobewertung schliesst das nun aus.
Die weitere Entwicklung wird spannend, zumal Bisphenol A in den nächsten Jahren in der EU verboten werden könnte. Was passiert dann mit den kontaminierten Böden und was ist dann mit dem Eigentumsrecht der Land-Eigentümer deren Böden mit Bisphenol A kontaminiert sind? 

https://www.bfr.bund.de/de/publication/bisphenol_a_in_alltagsprodukten__antworten_auf_haeufig_gestellte_fragen-7195.html

Bisphenol A in Alltagsprodukten: Antworten auf häufig gestellte Fragen
Aktualisierte FAQ des BfR vom 21. April 2023
Aus der Substanz Bisphenol A wird der Kunststoff Polycarbonat hergestellt, der neben seinem Einsatz im Haus- und Fahrzeugbau, in Verbraucherprodukten wie DVDs und Smartphones, aber auch für Behälter und Flaschen für Lebensmittel verwendet wird. Auch bei der Herstellung von Innenbeschichtungen von Getränke- und Konservendosen kann Bisphenol A eingesetzt werden. Polycarbonat und die für die Beschichtungen eingesetzten Epoxidharze selbst sind chemisch stabil und werden bei normaler Verwendung nicht wieder in Bisphenol A gespalten. Der Stoff kann jedoch in geringen Mengen als Rückstand in den Kunststoffen enthalten sein und daraus gegebenenfalls freigesetzt werden. Bis zum Verbot Anfang des Jahres 2020 wurde BPA auch in Thermopapieren (beispielsweise für Kassenzettel oder Parkscheine) verwendet.
Bisphenol A wurde von der Europäischen Kommission als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuft. Deshalb und wegen seiner Eigenschaften als endokriner Disruptor für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt wurde Bisphenol A nach dem europäischen Chemikalienrecht als besonders besorgniserregende Substanz (Substance of Very High Concern, SVHC) identifiziert. Als endokrine Disruptoren werden Stoffe bezeichnet, die mittels Wirkungen auf das Hormonsystem gesundheitsschädigende Effekte hervorrufen.
Menschen nehmen die Substanz hauptsächlich mit der Nahrung auf, aber auch Luft, Staub oder Wasser sind mögliche Quellen für Bisphenol A. Der Stoff hat eine geringe akute Giftigkeit. Allerdings wird er im Tierversuch bei langfristiger Aufnahme (Exposition) mit einer Reihe von Effekten in Zusammenhang gebracht. Die Frage, ob und inwieweit Bisphenol A die menschliche Gesundheit beeinträchtigt, wird seit Jahren wissenschaftlich diskutiert und ist bislang nicht abschließend geklärt.
Im Folgenden beantwortet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Fragen, die zu Bisphenol A häufig gestellt werden.

https://taz.de/Umgang-mit-Bisphenol-A/!5973852/

Bisphenol-A ist Teil des Epoxidharzes mit dem die äussere Hülle der explosionsartig gross gewordenen Windrotoren gestaltet werden.

Durch natürlichen Abrieb aufgrund aggressiveren Wetters in 250m Höhe dieser Oberflächen gelangt das Bisphenol-A ganz allmählich und kontinuierlich in die landwirtschaftlichen Flächen rund um die Windanlagen und erhöht so schleichend über die Lebenszeit dieser Rotoren die Kontamination der Böden.

Es ist offen, ob nach 20 bis 25 Jahren Betriebszeit der Anlagen  durch das Bisphenol-A die Böden noch uneingeschränkt landwirtschaftlich genutzt werden können.

Es wird kein Geld für wissenschaftliche Untersuchungen über die Wirkungen des Bisphenol-A durch Windanlagen  zur Verfügung gestellt 

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