Bundesinstitut für Risikobewertung zur Einstufung von Bisphenol-A vom 21.04.23
Zitat(Auszug):
"...in
die Kategorie 1B eingestuft. Deshalb und wegen seiner Eigenschaften als
endokriner Disruptor für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt
wurde Bisphenol A nach dem europäischen Chemikalienrecht als besonders
besorgniserregende Substanz (Substance of Very High Concern, SVHC)
identifiziert. Als endokrine Disruptoren werden Stoffe bezeichnet, die
mittels Wirkungen auf das Hormonsystem gesundheitsschädigende Effekte
hervorrufen"
Bisphenol
A kommt bekanntlich im Epoxidharz von Windrotoren vor und wird über die
unvermeidbare Oberflächenerosion des in 200/250m aggressiven Wetters in
grossen Mengen über die Mikropartikel in die Umgebung kontaminiert und
über die Jahrzehnte solchen Betriebs im Erdboden und Grundwasser
signifikant angereichert und wird so unvermeidlich zu einer zeitlich
wachsenden Gesundheitsgefahr.
Die Gerichte verharmlosen das
Bisphenol A bisher immer noch als eine "Allerweltschemikalie". Die
aktuelle Bewertung der Gesellschaft für Risikobewertung schliesst das
nun aus.
Die weitere Entwicklung wird spannend, zumal Bisphenol A in
den nächsten Jahren in der EU verboten werden könnte. Was passiert dann
mit den kontaminierten Böden und was ist dann mit dem Eigentumsrecht der
Land-Eigentümer deren Böden mit Bisphenol A kontaminiert sind?
Bisphenol A in Alltagsprodukten: Antworten auf häufig gestellte Fragen
Aktualisierte FAQ des BfR vom 21. April 2023
Aus
der Substanz Bisphenol A wird der Kunststoff Polycarbonat hergestellt,
der neben seinem Einsatz im Haus- und Fahrzeugbau, in
Verbraucherprodukten wie DVDs und Smartphones, aber auch für Behälter
und Flaschen für Lebensmittel verwendet wird. Auch bei der Herstellung
von Innenbeschichtungen von Getränke- und Konservendosen kann Bisphenol A
eingesetzt werden. Polycarbonat und die für die Beschichtungen
eingesetzten Epoxidharze selbst sind chemisch stabil und werden bei
normaler Verwendung nicht wieder in Bisphenol A gespalten. Der Stoff
kann jedoch in geringen Mengen als Rückstand in den Kunststoffen
enthalten sein und daraus gegebenenfalls freigesetzt werden. Bis zum
Verbot Anfang des Jahres 2020 wurde BPA auch in Thermopapieren
(beispielsweise für Kassenzettel oder Parkscheine) verwendet.
Bisphenol
A wurde von der Europäischen Kommission als reproduktionstoxisch der
Kategorie 1B eingestuft. Deshalb und wegen seiner Eigenschaften als
endokriner Disruptor für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt
wurde Bisphenol A nach dem europäischen Chemikalienrecht als besonders
besorgniserregende Substanz (Substance of Very High Concern, SVHC)
identifiziert. Als endokrine Disruptoren werden Stoffe bezeichnet, die
mittels Wirkungen auf das Hormonsystem gesundheitsschädigende Effekte
hervorrufen.
Menschen nehmen die Substanz hauptsächlich mit der
Nahrung auf, aber auch Luft, Staub oder Wasser sind mögliche Quellen für
Bisphenol A. Der Stoff hat eine geringe akute Giftigkeit. Allerdings
wird er im Tierversuch bei langfristiger Aufnahme (Exposition) mit einer
Reihe von Effekten in Zusammenhang gebracht. Die Frage, ob und
inwieweit Bisphenol A die menschliche Gesundheit beeinträchtigt, wird
seit Jahren wissenschaftlich diskutiert und ist bislang nicht
abschließend geklärt.
Im Folgenden beantwortet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Fragen, die zu Bisphenol A häufig gestellt werden.
https://taz.de/Umgang-mit-Bisphenol-A/!5973852/
Bisphenol-A ist Teil des Epoxidharzes mit dem die äussere Hülle der explosionsartig gross gewordenen Windrotoren gestaltet werden.
Durch natürlichen Abrieb aufgrund aggressiveren Wetters in 250m Höhe dieser Oberflächen gelangt das Bisphenol-A ganz allmählich und kontinuierlich in die landwirtschaftlichen Flächen rund um die Windanlagen und erhöht so schleichend über die Lebenszeit dieser Rotoren die Kontamination der Böden.
Es ist offen, ob nach 20 bis 25 Jahren Betriebszeit der Anlagen durch das Bisphenol-A die Böden noch uneingeschränkt landwirtschaftlich genutzt werden können.
Es wird kein Geld für wissenschaftliche Untersuchungen über die Wirkungen des Bisphenol-A durch Windanlagen zur Verfügung gestellt
Auf Youtube : https://www.youtube.com/watch?v=BBtdtX-gE8E
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Bisphenol A darf nun nicht mehr mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Die Europäische Union verbietet seit dem 20. Januar die Verwendung dieses hormonell wirksamen Stoffes in Lebensmittelbehältern.
https://de.euronews.com/my-europe/2025/01/21/eu-verbot-schluss-mit-bisphenol-a-in-lebensmittelbehaltern
Bisphenol A darf nun nicht mehr mit Lebensmitteln in Berührung kommen......... das würde auch heißen dass im Umkreis um Windräder kein Mais, Getreide, Kartoffel usw nicht mehr angebaut werden dürfte
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