Die aus der Förderung entfallenen Windindustrieanlagen müssen nach der Erfüllung ihres Genehmigungsziels restlos aus der Landschaft, Natur zurück gebaut werden. Dazu wird in der Genehmigungsphase ein bestimmter Betrag (ab 200.000€) bei der Bank hinterlegt. Nach 20 Jahren ist dieser Betrag jedoch längst überholt.
Die heutigen Rückbaukosten sind mit 600.000 € angegeben. Dieser Betrag wird durch eine Bürgschaft oft nur zur Hälfte hinterlegt. Bei Insolvenz des Betreibers trägt der Grundeigentümer oder sogar die Kommune das Risiko.
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