Sonntag, 28. Dezember 2025

Thema Gewinne & Verluste Windindustrie

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Fast 35 Millionen Euro Entschädigung für nicht genutzten erneuerbaren Strom in Sachsen-Anhalt
https://dubisthalle.de/fast-35-millionen-euro-entschaedigung-fuer-nicht-genutzten-erneuerbaren-strom-in-sachsen-anhalt
 von Eseppelt · 6. Mai 2023
Der Wind bläst, die Windräder drehen sich und erzeugen massenhaft Strom, die Sonne strahlt und lässt die Photovoltaikanlagen auf Hochtouren laufen – doch der Strom wird in dem Moment gar nicht benötigt, an Speichermöglichkeiten mangelt es. Also „verpufft“ die Energie, die Anlagen für erneuerbare Energien werden abgeregelt. Und teuer wird es obendrein, weil die Betreiber Entschädigungszahlungen erhalten.

Allein im Jahr 2021 musste das Land Sachsen-Anhalt fast 35 Millionen Euro Entschädigungen zahlen. 217 GWh erzeugter Strom konnten nicht genutzt werden. Der größte Teil geht auf Windkraftanlagen zurück. Das geht aus einer Auflistung für den Landtag hervor. Für das komplette Jahr 2022 liegen noch keine Daten vor. Allerdings lag der nicht genutzte Strom schon im ersten Halbjahr bei 349 GWh. Der Gesamtstromverbrauch in Sachsen-Anhalt liegt im Jahr bei rund 14.000 GWh.

Allerdings werden trotz größerer ungenutzter Strommengen die Ausgleichszahlungen geringer ausfallen. Dazu zitiert die Landesregierung einen Bericht der Bundesnetzagentur. „Beim negativen Redispatch gegenüber direktvermarkteten EE-Anlagen entgeht den Anlagenbetreibern mit der Umstellung vom Einspeisemanagement auf das Redispatch 2.0 dank des bilanziellen Ausgleichs durch den Netzbetreiber im Wesentlichen nur noch die sogenannte Marktprämie. Dies senkt generell die Kosten für den finanziellen Ausgleich der Abregelung von EE-Anlagen.“

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10.06.2023 https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/netze-vor-ueberlastung-schuetzen-so-werden-verbraucher-von-den-netzbetreibern-gemolken-li.357360 

 Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, ist für höhere Profite der Netzbetreiber.

Seit letztem Jahr überredet er uns alle zum Energiesparen, jetzt will er, dass wir den Netzbetreibern höhere Profite finanzieren. Die Rede ist von Klaus Müller, heute Chef der Bundesnetzagentur, früher Chef der Verbraucherzentrale – und: ein Grüner. Damit die Strom- und Gasnetze schnell genug ausgebaut werden, will Müller den Netzbetreibern eine größere Karotte vorhalten.

 

Definition des sog. "Phantomstrom"

Da Windanlagen sich nicht nach vorhandenen Netzen richten müssen, erhalten sie die EEG-Subvention nach Errichtung immer auch dann, wenn wegen unzureichender Netze die Anlage ihren Strom nicht in Netze einspeisen kann. Also wenn z.B sehr viel Wind weht und die Netze den dann möglichen stark erhöhten Windstrom nicht aufnehmen können. Die Anlage wird in solchen Fällen ferngesteuert abgeschaltet.
Der Betreiber der Anlage wird dann finanziell so gestellt, als ob er Strom eingespeist hätte ("Phantomstrom"). Diesen nicht produzierten und nicht eingespeisten Strom bekommt er also trotzdem vollumfänglich  bezahlt.

Das ist eine
Belohnung unkoordinierten Verhaltens zum Nachteil der Stromabnehmer, die das zwangsweise finanzieren müssen und macht das gesamte System ineffizienz und sehr teuer.
In 2022 mussten für alle solche als Redispatchmassnahmen bezeichnete Eingriffe in den Betrieb von Windanlagen und andere Kraftwerke (also z.B. Reservekraftwerke wenn kein Wind weht)  insgesamt 4,2 Mrd Euro bezahlt werden.
Diese Kosten werden in den Netzentgelten versteckt. Deshalb steigen die Netzentgelte derzeit besonders stark und werden weiter steigen.

Die Netzentgelte sind Teil des Strompreises. Sie sind inzwischen in etwa so hoch wie die Kosten für das EEG.
Beide betragen etwa je 10 CentkWh, insgesamt also 20 CentkWh.

Die Differenz dieser Kosten zum Strommarkt wird subventioniert. Diese Subventionen werden finanziert aus den CO2-Steuern im Strom (auch Windstrom), Öl, Gas, Benzin und Diesel.
Das waren 2023 ca 10 Mrd Euro plus die 4,2 Mrd Euro Redispatch.
D.h. alle Bürger finanzieren zwangsweise das EEG, es sei denn sie nutzen keine dieser Energien.
Bitte nicht zu früh freuen.

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Das was der Strom am Strommarkt durch Verkauf eingebracht hat wird von den Subventionen abgezogen die der Staat als Garantievergütung (über 20 Jahre) zahlt.
Bsp:
Wenn die produzierte Strommenge eines Jahres 5 Mrd Euro wert war, der Staat aber 15 Mrd Euro an EEG-garantierten Subventionen zahlen muss, dann beträgt die tatsächliche Subvention 10 Mrd Euro. Die "Differenz"  von 5 Mrd Euro zur Gesamtzahlungsverpflichtung ist durch die Einnahmen des Strommarktes (EEX) finanziert worden.

---------12-2025-----------------------

Kalkulation einer Gewinnrechnung am Beispiel einer Windanlage Enercon E 175 mit 6 oder 7 MW.

Zu den Herstellkosten kommen etwa 1 Mill Euro für Infrastrukturkosten, Aufbau der Anlage und Kabelverlegung, ggfls. anteilig Umspannwerk.

Alles in allem liegen die Gesamtkosten für die E 175 bei höchstens 5 Mill Euro, incl. der Gutachten für einen Genehmigungs-Antrag nach BImSchG. Aufgrund der Habeck-.Gesetzte sind die Anforderungen massiv beschnitten worden zugunsten der Rendite des Vorhabenträgers.

Das gilt auch wenn die Anlagen zwischenzeitlich um z.B. 10% teurer geworden sein sollten

 In Nds liegen die EEG-Garantien all incl. bei etwa 8 CentkWh, im Süden all incl. bei etwa 10 CentkWh, incl. Referenzertragswert/Korrekturfaktor/Südzuschlag  gem § 36 h EEG.

Erläuterung:Die viermal im Jahr durchgeführten Ausschreibung der BNetzA liegt einen Höchstwert von 7,35 CentkWh (ab 2026 7,25 CentkWh) zugrunde, der in der letzten Ausschreibung erstmals seit 2022  auf etwa 6,8 CentkWh absank. Diese etwas gesunkene Wert liegt den beiden zuvor genannten EEG-Garantien zugrunde. Kritik an diesen Ausschreibungen seien hier erwähnt aber nicht thematisiert.

 Nachfolgende Kalkulation beruht der Einfachheit halber auf einer Garantie von 10CentkWh für 20 Jahre.

 Eine Anlage mit 7 MW ist an normalen Standorten – ohne Windklau durch Nachbaranlagen – in der Lage etwa 20 MillkWh p.a. zu produzieren.

Bei einer EEG-Garantie von 10 CentkWh ergibt das etwa 2 Mill Euro p.a. und ca 40 Mill Euro in 20 Jahren.

Wenn die Windanlage weniger kWh p.a.  produziert mindert sich entsprechend  die EEG-Garantie, soweit nicht in den ersten 5 Jahren der Referenzertragswert höher ausfällt.

 Den Kosten/Ausgaben von 5 Mill stehen also Einnahmen von bis zu 40 Mill Euro gegenüber.

Das ist eine Bruttorendite von ca. 800%

 Davon ab gehen die variablen Kosten wie

 Technische Betriebskosten und Servicekosten

 Pachtkosten

 Kosten des späteren Betreibers. wenn er die Anlagen vom Vorhabenträger gekauft hat.

Solche Gewinn-Abschöpfungsmodelle müssen im Hinblick auf die originäre Rendite außen vor bleiben. Sie sind ein Steuergestaltungsmodell.

 Kosten Geschäftsführung

 Versicherungen

 Eine Nettorendite für den Vorhabenträger von 100% vor Steuern durch die von der BNetzA garantierten EEG-Subventionen darf als garantiert unterstellt werden. Möglich ist das nur dank öffentlicher Subventionen durch die CO2-Steuer auf Kosten aller Energienutzer und zum Nachteil von Anwohnern bei Nähe von ca 1000m und weniger zu einer Windanlage durch entschädigungslosen enteignungsgleichen Eingriff des begünstigen Vorhabenträgers zum Nachteil des Hauseigentümers unter Verstoß gegen Art 3 und 14 GG - durch die Habeck-Gesetze.

Das Missverhältnis zwischen dem durch öffentliche Subventionen  garantierten Gewinn und dem enteignungsgleichen Eingriff in das mit versteuertem Geld errichteten Wohnhaus kann nur als Skandal bezeichnet werden und hebelt sowohl den Rechtsstaat aus wie damit auch eine Erosion des Vertrauens in stattliche Institutionen verbunden ist

 RA Thomas Mock
Clemens-August-Str. 6
53639 Königswinter, den 20.12.25

 

Thema Gewinne & Verluste Windindustrie

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