Freitag, 24. Januar 2025

Die menschengemachte Angst vor dem Klima

Die menschengemachte Angst vor dem Klima Taschenbuch – 31. Dezember 2024

von Meinhard Stalder (Autor)



Bei der Frage nach den Mechanismen der Erderwärmung geht es meistens um die Rolle des CO2 (Kohlendioxid). Es mangelt zwar nicht an Ratschlägen und Broschüren darüber, wie jeder Einzelne seinen CO2-Fußabdruck minimieren kann, korrekte Darstellungen, warum "die Wissenschaft" glaubt zu wissen, dass das CO2 die Erde erwärmt, sind aber Mangelware. Dieses Büchlein zeigt, wie "die Wissenschaft" im Laufe des 20.Jdht. zu der Überzeugung gelangte, dass unter bestimmten Annahmen eine Verdopplung des CO2-Gehalts zu einer Erwärmung der Erde um ein paar Grad führen müsste. Dem gegenübergestellt wird die Sichtweise der Skeptiker, die mit etwas anderen Annahmen die Sensibilität der Erde gegenüber anthropogenen Änderungen als deutlich geringer einschätzen.

https://www.amazon.de/-/en/Die-menschengemachte-Angst-vor-Klima/dp/3769308115/ref=sr_1_1?crid=ZUXTX29LMD4D&dib=eyJ2IjoiMSJ9.eRru7Uia8BWemWw33w734g.niQ2cTnC2WL8D4MZ_Jd6WJ3p4izUcZL3FIs_pt8S68A&dib_tag=se&keywords=die+menschengemachte+angst+vor+dem+klima&nsdOptOutParam=true&qid=1736937597&sprefix=die+menschengemachte+%2Caps%2C118&sr=8-1

Preis 7,99€

Dazu gibt es 2 Vorträge bei Youtube  

Meiser vs Stalder
https://www.youtube.com/watch?v=EZMZTYHUfTo&t=4s

Warum Prof Lesch Vorträge mit falschem Inhalt hält, lt.  M. Stalder
https://www.youtube.com/watch?v=xjpROixzEcw


Thema Bücher zum Klima und Energie

 

Buch "Die Energielüge" von Bernd Spitzenegger

Buch "Die große Energiekrise" von Fritz Vahrenholt

Buch "Unerwünschte Wahrheiten" von Fritz Vahrenholt

Buch "Unanfechtbar" von Fritz Vahrenholt

Buch "Mit Vollgas gegen die Natur" von Holger Douglas

Buch "Windkraftindustrie und Naturschutz" von Wolfgang Epple

Buch „Die falsche Energiewende – Die fatalen Fehler der deutschen Energiepolitik“

von Herbert W. Fischer  

Buch "Die grüne Lüge - Weltrettung als profitables Geschäftsmodell" v. Kathrin Hartmann  Buch zum Film "The green Lie"  und Hier

Buch "Windwahn" und seine klimatischen Kosequenzen von Manfred Brugger

Buch "Was sie schon immer über das Klima wissen wollten"
Axel Bojanowski
im Westendverlag

Buch "Die menschengemachte Angst vor dem Klima" von Meinhard Stalder

Buch "53 erstaunliche Lichtblicke" von Axel Bojanowski im Westendverlag

 

Mittwoch, 22. Januar 2025

Bisphenol-A

 

Bundesinstitut für Risikobewertung zur Einstufung von  Bisphenol-A vom 21.04.23

Zitat(Auszug):
"...in die Kategorie 1B eingestuft. Deshalb und wegen seiner Eigenschaften als endokriner Disruptor für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt wurde Bisphenol A nach dem europäischen Chemikalienrecht als besonders besorgniserregende Substanz (Substance of Very High Concern, SVHC) identifiziert. Als endokrine Disruptoren werden Stoffe bezeichnet, die mittels Wirkungen auf das Hormonsystem gesundheitsschädigende Effekte hervorrufen"

Bisphenol A kommt bekanntlich im Epoxidharz von Windrotoren vor und wird über die unvermeidbare Oberflächenerosion des in 200/250m aggressiven Wetters in grossen Mengen über die Mikropartikel in die Umgebung kontaminiert und über die Jahrzehnte solchen Betriebs im Erdboden und Grundwasser signifikant angereichert und wird so unvermeidlich zu einer zeitlich wachsenden Gesundheitsgefahr.

Die Gerichte verharmlosen das Bisphenol A bisher immer noch als eine "Allerweltschemikalie". Die aktuelle Bewertung der Gesellschaft für Risikobewertung schliesst das nun aus.
Die weitere Entwicklung wird spannend, zumal Bisphenol A in den nächsten Jahren in der EU verboten werden könnte. Was passiert dann mit den kontaminierten Böden und was ist dann mit dem Eigentumsrecht der Land-Eigentümer deren Böden mit Bisphenol A kontaminiert sind? 

https://www.bfr.bund.de/de/publication/bisphenol_a_in_alltagsprodukten__antworten_auf_haeufig_gestellte_fragen-7195.html

Bisphenol A in Alltagsprodukten: Antworten auf häufig gestellte Fragen
Aktualisierte FAQ des BfR vom 21. April 2023
Aus der Substanz Bisphenol A wird der Kunststoff Polycarbonat hergestellt, der neben seinem Einsatz im Haus- und Fahrzeugbau, in Verbraucherprodukten wie DVDs und Smartphones, aber auch für Behälter und Flaschen für Lebensmittel verwendet wird. Auch bei der Herstellung von Innenbeschichtungen von Getränke- und Konservendosen kann Bisphenol A eingesetzt werden. Polycarbonat und die für die Beschichtungen eingesetzten Epoxidharze selbst sind chemisch stabil und werden bei normaler Verwendung nicht wieder in Bisphenol A gespalten. Der Stoff kann jedoch in geringen Mengen als Rückstand in den Kunststoffen enthalten sein und daraus gegebenenfalls freigesetzt werden. Bis zum Verbot Anfang des Jahres 2020 wurde BPA auch in Thermopapieren (beispielsweise für Kassenzettel oder Parkscheine) verwendet.
Bisphenol A wurde von der Europäischen Kommission als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuft. Deshalb und wegen seiner Eigenschaften als endokriner Disruptor für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt wurde Bisphenol A nach dem europäischen Chemikalienrecht als besonders besorgniserregende Substanz (Substance of Very High Concern, SVHC) identifiziert. Als endokrine Disruptoren werden Stoffe bezeichnet, die mittels Wirkungen auf das Hormonsystem gesundheitsschädigende Effekte hervorrufen.
Menschen nehmen die Substanz hauptsächlich mit der Nahrung auf, aber auch Luft, Staub oder Wasser sind mögliche Quellen für Bisphenol A. Der Stoff hat eine geringe akute Giftigkeit. Allerdings wird er im Tierversuch bei langfristiger Aufnahme (Exposition) mit einer Reihe von Effekten in Zusammenhang gebracht. Die Frage, ob und inwieweit Bisphenol A die menschliche Gesundheit beeinträchtigt, wird seit Jahren wissenschaftlich diskutiert und ist bislang nicht abschließend geklärt.
Im Folgenden beantwortet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Fragen, die zu Bisphenol A häufig gestellt werden.

https://taz.de/Umgang-mit-Bisphenol-A/!5973852/

Bisphenol-A ist Teil des Epoxidharzes mit dem die äussere Hülle der explosionsartig gross gewordenen Windrotoren gestaltet werden.

Durch natürlichen Abrieb aufgrund aggressiveren Wetters in 250m Höhe dieser Oberflächen gelangt das Bisphenol-A ganz allmählich und kontinuierlich in die landwirtschaftlichen Flächen rund um die Windanlagen und erhöht so schleichend über die Lebenszeit dieser Rotoren die Kontamination der Böden.

Es ist offen, ob nach 20 bis 25 Jahren Betriebszeit der Anlagen  durch das Bisphenol-A die Böden noch uneingeschränkt landwirtschaftlich genutzt werden können.

Es wird kein Geld für wissenschaftliche Untersuchungen über die Wirkungen des Bisphenol-A durch Windanlagen  zur Verfügung gestellt  

Auf Youtube : https://www.youtube.com/watch?v=BBtdtX-gE8E

 ***********************21.1.2025*************************
Bisphenol A darf nun nicht mehr mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Die Europäische Union verbietet seit dem 20. Januar die Verwendung dieses hormonell wirksamen Stoffes in Lebensmittelbehältern.

https://de.euronews.com/my-europe/2025/01/21/eu-verbot-schluss-mit-bisphenol-a-in-lebensmittelbehaltern

 Die EU-Verordnung über das Verbot der Verwendung von Bisphenol A in Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, ist seit dem 20. Januar in Kraft. Bisphenol-A steht seit über 10 Jahren auf der Liste bedenklicher Stoffe.

 Bisphenol A darf nun nicht mehr mit Lebensmitteln in Berührung kommen.........  das würde auch heißen dass im Umkreis um Windräder kein Mais, Getreide, Kartoffel usw nicht mehr angebaut werden dürfte


Sonntag, 29. September 2024

Wie wirkt das EEG. Eine Sytemerläuterung: 

 Der Projektierer bekommt vom Kreis eine Genehmigung für eine Windanlage. Das ist heute und in Zukunft eine ca 6 bis 8 MW Anlage mit 250 bis 300m Gesamthöhe.  Damit geht der Projektierer zur BNetzA und beteiligt sich an einer der 4 Ausschreibungen im Jahr. Diese sind so gesteuert, das (fast) alle den seit 2022 unveränderten Höchstsatz bekommen. Der beträgt 7,35 Cent/kWh plus regionale Zuschläge. Das sind in NRW dann insgesamt 9,4 CentkWh.
Heutige Anlagen produzieren etwa 20 MillkWh = ca 2 Mill Euro EEG-Subventionen im Jahr = ca. 40 Mill in 20 Jahren. Hinzu kommen 40 Mill Euro Netzentgelte = 80 Mill Euro. Denn ohne neue dezentrale Netze kein dezentraler Windstrom. Die Windanlage kostet höchstens 6 Mill Euro.....und wir alle müssen das zwangsfinanzieren. Mit jeder Windanlage wird der Strom teurer und schon dadurch Bürger und Gemeinden für 20 Jahre ärmer. Das Geld fehlt an anderer Stelle. Die angeblichen, jedenfalls im Verhältnis dazu, geringen Einnahmen für Gemeinden sind da nur eine Farce.
Die Bürger (über die CO2-Steuer verteilt auf alle) müssen diese 40 bzw 80 Mill Euro zwangsfinanzieren danit die Gemeinde in 20 Jahren vielleicht 100 000 Euro plus x Einnahmen bekommt!!! How dare you? So etwas können nur die sich selbst nennenden "Grüne" und die Windlobby super finden!
Hinzu kommen die Wertminderungen der Anwohner. Unter 1000m sind das nindestens 25%. Diese werden auf diese Weise von der Mehrheit der städtischen Bevölkerung zum Nachteil der ländlichen Bevölkerung gezwungen ein unentgeltliches enteignungsgleiches Sonderopfer für die Windprojektierer zu erbringen.
Denn das was die Anwohner an Vermögen durch Wertminderung verlieren, wächst den Projektierern als Vermögenszuwachs zu. Es findet also keine Wertschöpfung statt sondern ein gesetzlich legitimierter Vermögenstausch. Grosse Teile des Vermögens der Anwohner wird zum Vermögen der Projektierer und späteren Betreiber. Und da der Betrieb heutiger Anlagen 30 Jahre dauert wird der Anwohner in der Regel auch keine Änderung mehr erfahren. Die Energiewende ist insoweit (geringe Abstände zu Wohnhäusern) eine in erheblichem Umfang windlobbyseitig mit Hilfe des Gesetzgebers durchgesetzte Eigentumsenteignungswende. 


Und nun wird zusätzlich die Grundsteuer erhöht. So werden die betroffenen Anwohner auf dem Land, die die Last und vielfältigen Nachteile der Energiewende (er)tragen müssen, doppelt belastet bzw bestraft. In NRW sogar dreifach, weil Gewerbe (also Betreiber von Windanlagen) eine besonders niedrige Grundsteuer zahlen müssen, d.h. die Wohneigentümer zahlen anteilig mehr Grundsteuer, damit die Betreiber von Windanlagen zusätzlich begünstigt werden. Für betroffene Anwohner ist das eine unerträgliche Situation

Mittwoch, 11. September 2024

"Windwahn" und seine klimatischen Konsequenzen

 von Manfred Brugger

aus dem Novum-Verlag
Kann die Nutzung der Energie des Windes dem Klima schaden? Laut Manfred Brugger bringt der „Windwahn“ aufgrund der massiven Eingriffe in das klimatische System mehr Probleme als Lösungen und heizt die Erde und Stimmung zusätzlich auf.

Ein Buch welches in jeder BI vorhanden sein muss, da es gespickt ist mit Erklärungen und Darstellung.

Es enthält viele interessante Charts, Grafiken zur Erde, zum Wetter, zum Klima und dem Zusammenspiel. Zusätzlich wird anhand von Formeln Beweise unterstützt.

 


Der Inhalt mit 5 Kapitel

Kapitel 1: Die Atmosphäre der Erde

Kapitel 2: System Erde, Sonne und Mond

Kapitel 3: Menschheit und Energie

Kapitel 4: Wind und Wetter

Kapitel 5: Sonne statt Fossil

 
Format: 13,5 x 21,5 cm
Seitenanzahl: 228
ISBN: 978-3-99130-394-7 
Erscheinungsdatum: 25.01.2024
Preis: 30,90€

Dienstag, 3. September 2024

Montag, 12. August 2024

"Wir wussten es nicht" kann kein Bürgermeister mehr sagen.

 Ein Schreiben einer Bürgerinitiative an ihren Stadtrat und Bürgermeister

Sehr geehrter Herr Bürgermeister

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit unserem heutigen Schreiben möchten wir Sie und die Mitglieder des Stadtrats auf die finanziellen Aspekte und Konsequenzen des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland hinweisen.


1. Vorbemerkung

In den Medien und von vielen Politikern wird die Energiewende durch den schnellen Ausbau von Windenergie und Photovoltaik als alternativlos dargestellt, um den CO2 Ausstoß zu reduzieren und um das Klima zu retten. Welche finanziellen Auswirkungen diese Pläne für die Steuerzahler haben, wird weder in der Öffentlichkeit noch von den Politikern diskutiert. Wir möchten Ihnen einmal die Auswirkungen dieser Politik erläutern.

 

2. Warum sind der Wind- und Sonnenstrom so lukrativ?

Die Bundesrepublik Deutschland garantiert die Rendite. Die Bundesnetzagentur erteilt eine Zusage für den Windstrom für 20 Jahre. Für diese 20 Jahre bekommen die Betreiber der Windanlage an Land konsequent einen einheitlichen Vergütungssatz für 2024 auf 7,35 Cent je Kilowattstunde.

Den Preis für Strom bestimmt die Strombörse je nach Angebot und Nachfrage, wie es in einer Marktwirtschaft üblich ist.

Wenn der Börsenstrom bei null Cent ist, bekommen die Betreiber von Windenergieanlagen trotzdem  ihre 7,35 Cent pro Kilowattstunde und wenn der Börsenstrom bei -7,35 Cent ist, bekommen Sie sie den gleichen Erlös, dann zahlt der Staat sogar die Differenz von 14,7 Cent pro kWh. 

Durch den weiteren Zubau von Windenergie und Solarenergie steigt das Angebot in Zeiten, in denen der Wind weht und / oder die Sonne scheint, mit der Folge, dass aufgrund dieses Überangebots der Preis an der Börse immer häufiger sinkt.

Diese Differenzen bezahlen die Steuerzahler. Das macht den Windstrom und den Solarstrom jeden Tag immer teurer, je mehr Windenergieanlagen und Solaranlagen an die Netze angeschlossen werden. Das führt dazu, dass die Subventionen für erneuerbare Energien immer weiter steigen.

Ursache dafür ist der Eingriff in die Marktwirtschaft durch sozialistische Energie-Planwirtschaft.

Wenn die Netze nicht reichen, führen  sogenannten Redispatchkosten dazu, dass auch dann, wenn Windanlagen abgeschaltet werden, die Betreiber der Windanlagen so gestellt werden, als ob sie voll produziert hätten, und auch für diese Zeit erhalten Sie die volle Vergütung, also diese 7,35 Cent pro Kilowattstunde Strom, auch wenn nicht produziert wurde.

Wenn der produzierte Wind- und Sonnenstrom nicht ausreicht und zusätzlich konventionelle Kohle- und Gaskraftwerke zugeschaltet werden, kommt das Merit Order Prinzip zur Anwendung. Dieses Prinzip bedeutet, dass der teuerste Strompreis für alle Stromproduzenten gilt. Der Wind- und Sonnenstrom wird dann mit dem Preis vergütet, den die Betreiber von Gaskraftwerken erhalten. Das führt dann zu sogenannten Übergewinnen bei den Betreibern von Wind- und Sonnenenergieanlagen.

Die vom Steuerzahler aufzubringenden Subventionen für Wind- und Sonnenstrom belaufen sich nach Angaben der FDP im Jahre 2024 voraussichtlich auf 27 Milliarden €. Dieser Betrag wird in den kommenden Jahren mit dem geplanten weiteren zügigen Ausbau von Wind- und Sonnenstrom weiter rasant ansteigen.

Aufgrund der Garantie der Kostenübernahme durch den Staat und damit durch den Steuerzahler, werden diese Kosten in den nächsten 20 Jahren nicht zu ändern sein und auch weiter ansteigen.

 

3. Wer profitiert von den Milliardensummen, die der Staat jedes Jahr an Subventionen zahlt?

Die außerordentlich hohe Gewinne realisieren die Projektierer und die Entwickler der Solarparkprojekte sowie die späteren Betreiber der Anlagen.

Projektierer sind diejenigen, die die Grundstücke pachten, die Genehmigung beantragen, von der Bundesnetzagentur die EEG Vergütungszusage über 20 Jahre erhalten, die dann Windanlagen kaufen, die Anlagen errichten und dann an Betreiber verkaufen. Das ist der übliche Ablauf solcher Geschäfte. Die Besonderheit ist, dass die Bundesnetzagentur dem Projektierer die EEG Vergütungszusage für 20 Jahre schenkt. Die Windkraftanlage und die Vergütungsgarantie werden überwiegend an spätere Betreiber meistbietend verkauft, sodass die Projektierer außerordentlich hohe Gewinne realisieren können.

Die Betreibergesellschaften können dann praktisch ohne wirtschaftliches Risiko Strom in Deutschland produzieren, der in jedem Fall vom Staat bezahlt wird.

An den Projektierern und auch an den Betreibergesellschaften sind häufig internationale Fonds beteiligt. In Deutschland sind ein großer Teile von Windenergieanlagen nicht in deutscher Hand, sondern im Besitz internationaler Konzerne und Fondsgesellschaften. Das EEG garantiert ihnen für 20 Jahre eine extrem hohe Verzinsung.

Diese Unternehmen machen also Gewinn ohne Risiko! Die Energiewende zerstört die Wirtschaft und ermöglicht es, Projektierern und Windradbetreibern den Staat und damit die Bürger auf legale Weise auszuplündern!

 

4. Geplante Maßnahmen der Politik - Umstellung der Finanzierung auf Investitionskostenzuschüsse beim Bau von Windrädern

 

Bei den Beratungen über den Haushalt 2025 ist dieses Problem auf die Tagesordnung gekommen. Die Ampelkoalition will die Förderung der erneuerbaren Energien ändern und den Ausbau der erneuerbaren Energien auf Investitionskosten-Förderung umstellen. Später müsse es um den förderungsfreien Ausbau und die völlige Marktintegration der erneuerbaren Energien gehen.

Seit Einführung des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG) werden Solar- , Wind- oder Biogaskraftwerken  – meist über 20 Jahre – mit einem garantierten Abnahmepreis für den grünen Strom gefördert. Darauf basiert die Kalkulation für den Bau der Anlagen. Von Banken erhält der Investor meist günstige Kredite, da der garantierte Abnahmepreis Sicherheit bietet. Im ersten Halbjahr erzeugte Deutschland auf Basis dieser Anlagen 58 Prozent seines Stromverbrauchs.

FDP-Vizefraktionschef Köhler sprach von einer Revolution in der Energiepolitik. Statt 20 Jahre lang staatlich abgesicherte Preise zu garantieren, werde künftig nur noch der Bau neuer Anlagen bezuschusst. Die Vergütung des Stroms werde vollständig über den Markt geregelt. Klimaschutz- und Wirtschaftsminister Habeck von den Grünen kündigte in einem Brief an Parteifreunde an: „Jetzt werden wir verschiedene Modelle dafür erproben.“ Die SPD-Energieexpertin Scheer gab sich skeptisch: „Die Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien dürfen in ihrer Garantiefunktion zugunsten von Investitionen und beschleunigtem Ausbau nicht eingeschränkt werden“, sagte sie der Nachrichtenagentur Reuters. „Alles andere wäre sowohl eine Gefährdung der Klima- und Energiewendeziele als auch der Bezahlbarkeit von Energie.“

(Quelle: PM vom 5.7.2024, Deutschlandfunk)

Diese Äußerungen der beteiligten Politiker zeigen deutlich, dass von einer Einigung über den Haushalt 2025 keine Rede sein kann. Allerdings scheint die FDP nicht bereit zu sein, die zur Zeit bestehende Förderung unverändert bestehen zu lassen.

Minister Habeck will nun nach der geplanten Abschaltung der Kohlekraftwerke 10 bis 20 Gaskraftwerke subventionieren, denn die stabile Grundlast an Strom muss weiter sichergestellt sein, wenn Wind und Sonne keinen Strom liefern. Nach einem Referentenentwurf sollen die Kosten durch eine weitere Umlage auf den Strompreis von den Stromkunden finanziert werden.

 

5. Fazit:

Die derzeit geltenden Regelungen zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien sind vom Staat nicht mehr finanzierbar. Ob bei einer Umstellung auf eine Investitionskosten-Förderung weiter in den Ausbau der erneuerbaren Energien investiert wird, bleibt abzuwarten und darf bezweifelt werden.

Sie werden einwenden, dass die Gesetze in Berlin und in Düsseldorf gemacht worden sind und sie daran ohnehin nichts ändern können.

Warum schreiben wir Ihnen gleichwohl diese E-Mail?

a) Damit sie in fünf oder zehn Jahren nicht sagen können, wir wussten nicht, dass die sogenannte Energiewende in Wirklichkeit eine Irrweg und eine gewaltige Täuschung der Bürger war,

b) damit Sie wissen, dass die finanziellen Vorteile der Stadt nicht von den Betreibern der Windräder und PV Anlagen erwirtschaftet werden, sondern von den Bürgern über ihre Steuern bezahlt werden und

c) damit Sie wissen, dass die Zerstörung der Wälder und der Natur in Ihrer Stadt nicht durch den Klimawandel zu rechtfertigen ist, sondern allein dem Profit der Grundstückseigentümer, Projektierer und Betreiber der Anlagen auf Kosten der Allgemeinheit dient!

Sie können sehr wohl etwas ändern, wenn Sie Ihre kommunalpolitische Verantwortung für die Stadt und die Menschen wahrnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Für die Bürgerinitiative „XXX“:

Das Originalschreiben mit Namen liegt uns vor.

 

Thema: Infraschall von Windindustrieanlagen

  Die DSGS hat sich mit dem Infraschall von Windindustrieanlagen ausführlich beschäftigt https://www.dsgs-info.de/ Windrad-Schallbetroffene ...